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Aktuelles


Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai

Auch dieses Jahr finden viele Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen  des “Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung” rund um den 5. Mai 2024 statt.
Das diesjährige Motto lautet: „SELBSTBESTIMMT LEBEN OHNE BARRIEREN”. In Berlin findet eine zentrale Demonstration hierzu statt. Im Aufruf des Aktionsbündnisses heißt es:  “Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und vieler nationaler Gesetze und Richtlinien sind Menschen mit Behinderung von einer uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch immer weit entfernt. Auch wenn Deutschland vor großen Herausforderungen steht – Inflation, Klima- und Energiekrise, Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, Fachkräftemangel – dürfen die Belange von Menschen mit Behinderung nicht außer Acht gelassen werden.”

Getragen wird die Demonstration von vielen Sozialverbänden und Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Behinderungen.

Mehr Informationen findet ihr auf der Homepage des Bündnisses:
https://www.protesttag-behinderte.de/

Im Rahmen des “Europäischen Protesttags” findet in Mannheim am 7. Mai eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar e.V. in der Mannheimer Abendakademie statt. Titel der Veranstaltung ist: ” UN-Behindertenrechtskonvention: Papiertiger oder Chance für Inklusion in Mannheim?” Hierzu referiert ab 18:00 Uhr Frau Prof. Dr. Sigrid Arnade. Sie ist im Sprecherinnenkreis des Deutschen Behindertenrat.

Alle Informationen findet ihr hier auf unserer Homepage unter:
https://barrierefrei-mannheim.de/un-brk/

 

 


„Recht haben – Recht bekommen“

Der Köperbehinderten Verein Stuttgart lädt am Samstag, den 20. April zu einer Veranstaltung für Menschen mit Behinderung ein. Landesweit beteiligen sich über 50 Gastgeber, um Menschen mit Behinderungen (und deren Familien) kompakt zu informieren über ihre Rechte nach dem Bundesteilhabegesetz. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. 3 Referenten informieren z.B. über Fragen wie „Wie geht die individuelle Bedarfsermittlung? Wie bereitet man sich darauf gut vor? Was sind die weiteren Schritte?“ Die Referenten werden zentral online zugeschaltet und vor Ort laden die Gastgeber ein, sich gemeinsam die Vorträge anzuhören und vor Ort in den Pausen zu diskutieren. Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. lädt gemeinsam mit dem KBV Stuttgart ins TiK ein. Wir wollen allen, die nicht vor Ort bei uns in Stuttgart oder anderswo dabei sein können, die Möglichkeit geben,  online dabei zu sein.

Eine Anmeldung ist auf jeden Fall erforderlich unter: info@lvkm-bw.de

Wann: Samstag, 20. April 2024, 13 – 17 Uhr 

Mehr zur Veranstaltung finden Sie unter: https://www.kbv-stuttgart.de/-unsere-termine/elternakdemie-termine/termine-der-elternakademie-kbv-stuttgart-e.v..html 

 


Deutschland muss menschenrechtliche Selbstverpflichtungen in die Tat umsetzen

Wir geben hier Auszüge aus der Meldung des Deutschen Institut für Menschenrechte wieder: “…. Am 25. März 2024 hat sich der UN-Menschenrechtsrat abschließend mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland befasst. In der abschließenden Sitzung am 25. März 2024 begrüßte das Deutsche Institut für Menschenrechte die Annahme einer großen Anzahl an Empfehlungen und rief die Bundesregierung dazu auf, jetzt zu konkretisieren, wie sie diese Selbstverpflichtungen umsetzen will. Das Institut hob fünf Bereiche hervor, in denen es vordringlichen Handlungsbedarf sieht, und rief die Bundesregierung dazu auf, zügig einen Umsetzungsplan mit konkreten Maßnahmen vorzulegen, der sich an den Empfehlungen der UN-Vertragsausschüsse orientiert:

1. Bekämpfung von Rassismus: Die Bundesregierung ergreift in dieser Hinsicht eine Reihe von Maßnahmen. Wir sind jedoch sehr besorgt darüber, dass sie die anerkannten Konzepte des strukturellen und des institutionellen Rassismus ablehnt. Diese Probleme anzugehen, ist der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rassismus.

2. Geschlechtsspezifische Gewalt: Wir erkennen das Engagement der Bundesregierung in dieser Hinsicht an. Vorrangig muss sie sicherstellen, dass alle Betroffenen Zugang zu Beratung und Schutz haben.

3. Wir sind zutiefst besorgt in Bezug auf inklusive Bildung. Rückschrittliche Politiken und Maßnahmen nehmen in den Bundesländern zu und die Bundesregierung hat sogar segregierte Schulen zu einem Element der inklusiven Bildung erklärt.

4. Die Bekämpfung von Armut, einschließlich von Kinderarmut, sowie von Wohnungslosigkeit und die Sicherheit von Mietverhältnissen müssen zu einer Priorität werden. Dazu gehört auch, dass arme Menschen nicht unverhältnismäßig stark von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels betroffen sind.

5. Die Rechte von geflüchteten Menschen sind durch die in der EU und Deutschland diskutierten Pläne bedroht. Wir fordern die Regierung auf, dafür zu sorgen, dass vulnerable geflüchtete Menschen systematisch identifiziert werden, dass Asylsuchende während des Verfahrens nicht de facto inhaftiert werden und dass die Asylverfahren nicht in Drittstaaten ausgelagert werden….”

Die ganze Meldung vom 26.3.24 findet Ihr hier:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/deutschland-muss-menschenrechtliche-selbstverpflichtungen-in-die-tat-umsetzen

 


15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Inklusion voranbringen: Bundesbehindertenbeauftragter und Menschenrechtsinstitut veröffentlichen Empfehlungen

Wir informieren hier über eine Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragter und Menschenrechtsinstitut vom 22. März 2024.

“Berlin. Am 26. März jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass fordern Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel:

“Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht verhandelbar, Bund und Länder haben sich mit der Ratifizierung der Konvention dazu verpflichtet. Für Inklusion braucht es einen langen Atem, und der scheint manchem in Deutschland auf halbem Weg schon auszugehen. Die Ampelkoalition hatte zu Beginn der Legislaturperiode einen vielversprechenden Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecken – am Ende wird sich die Regierungskoalition an ihren eigenen Zielvorgaben messen lassen müssen. Eine dieser Zielvorgaben ist, das Bundesprogramm Barrierefreiheit einzusetzen, um Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei zu machen. In diesem Zusammenhang ist die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes von größter Wichtigkeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, denn hier sollen auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit freiwilligen Lösungen kommen wir hier nicht weiter, das durften wir in den letzten Jahren lernen. Österreich hat es uns vorgemacht, und wir müssen nun endlich nachziehen.”

Die ganze Pressemitteilung ist hier zu finden:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/inklusion-voranbringen-bundesbehindertenbeauftragter-und-menschenrechtsinstitut-veroeffentlichen-empfehlungen


stadtmobil Carsharing: Neue Autos für Rollstuhltransport

Volker Durchholz und Dali Tadic von stadtmobil mit den neuen Fahrzeugen

stadtmobil Rhein-Neckar, der regionale Carsharing-Anbieter, bietet seit Februar behindertengerecht ausgestattete Passiv-Fahrzeuge für den Transport von Menschen im Rollstuhl im Carsharing an.  “Wir haben es geschafft, mit vereinten Kräften ein barrierefreies Angebot zu schaffen, das aus unserer Sicht eine Lücke in der Region füllt,” sagt stadtmobil-Vorstand Miriam Caroli. “Darüber freuen wir uns sehr.”

Die drei Fahrzeuge stehen in Mannheim und Heidelberg für Carsharing-Kund:innen zur Verfügung und können wie gewohnt per App reserviert werden. Eine Bedienungsanleitung für die fachgerechte Rollstuhlverladung finden die Kund:innen im Fahrzeug: Kofferraumklappe öffnen, Hebel für die Rampe nach unten drücken und herunterklappen, Fahrzeug vorbereiten (z.B. die Gurte aus der Halterung entfernen und den Schalter für die elektrischen Gurte aktivieren), Gurte am Rollstuhl befestigen und den Rollstuhl ins Fahrzeug schieben, hintere Gurte befestigen und überprüfen, Gurtsystem vorschriftsmäßig anlegen und das Fahrzeug verschließen. Dabei immer prüfen, ob die Klappe korrekt eingerastet ist. Ein Video beschreibt die Arbeitsabläufe im Einzelnen. Es ist wichtig, dass sich die Kund:innen im Vorfeld mit der Materie befassen.

Die Autos stehen in Heidelberg an den Carsharing-Stationen Hebelstraße und Arbeitsagentur (Weststadt); in Mannheim an der Station Trafohaus (Schwetzingerstadt). Weitere Informationen zu stadtmobil erhalten Sie unter www.stadtmobil.de und telefonisch unter 0621 – 12 85 55 85.